AGB's

Allgemeines
Als örtlich zuständiger Gerichtstand wird ausschließlich der Sitzgerichtsstand der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ (Wien) vereinbart. Diese AGB sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Besondere Bedingungen für Kaufverträge
1. Abschluss des Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Annahme der Bestellung durch die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware angenommen wird.

2. Lieferfähigkeit/Lieferzeit
Lieferfristen oder -termine sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung durch die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtbelieferung von der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNGGmbH“ nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

3. Übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den fristgemäß ab, ist die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen First zur Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ Schadenersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ vorbehalten.

4. Sachmängel
Die Gewährleistung beim Kauf von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufenen bzw auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind.

Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen
1. Handwerkgerechte Ausführung
Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werksleitungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werksleistung entspricht.

2. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängel oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die zurückzuführen sind auf (z.B.) betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege, selbstständig durchgeführte Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt entstanden sind.

3. Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

Gemeinsame Bestimmungen
1. Privatrechtsverhältnis/Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG e.U.“ sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversichungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ , wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ verpflichtet. Kunden, die bei Auftragsersteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversichungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ zur Zahlung verpflichtet.

2. 2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“, Gegenstände, die im Eigentum der Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“ stehen, pfleglich zu behandeln. Wartungsarbeiten muss der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässige Beschädigungen des Gegenstandes.

3. 3. Haftung
Die Haftung durch die Firma „HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH“, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr. Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetztes, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper der Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für arglistiges Verhalten wird durch sie nicht beschränkt.

4. 4. Zahlungsbedingungen
Der Rechungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Die Verzugszinsen betrage 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank.
Adresse

HöR-AKUSTiK DöBLiNG GmbH
(Ströck's Schanigarten nebenan),
Sonnbergplatz 9, 1190 Wien, Österreich

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Kontakte

eMail: info(@)hoer-akustik.com
Tel: +43 1 3200981

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9-13, 14-17 & nV